Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: Alle Ärzte und ihre Dienstleister warten gespannt auf die IT-Sicherheitsrichtlinien zum DVG (Digitale Versorgung Gesetz). Jetzt sind die Rahmenbedingungen festgelegt und teilweise veröffentlicht worden. Die Grundlagen bieten die BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) „für kleinere und mittlere Unternehmen/KMU“. Die BSI Checkliste enthält 44 Fragenkomplexe in 10 IT-Sicherheitsbereichen.

Im Prinzip bedeutet diese Richtlinie, dass eine Arztpraxis ein kompaktes ISMS (Informationssicherheitsmanagementsystem) benötigt. Dabei wird der Umfang eines solchen Systems von der Größe und von dem Einsatz der IT abhängig sein. An größere Praxen ab 20 Mitarbeitern (ca. 9.000 Praxen in Deutschland) werden höhere Anforderungen gestellt als an kleinere und mittlere (ca. 110.000 Praxen).
Die Notwendigkeit für IT-Sicherheit wird von allen Beteiligten eingesehen und unterstützt. Die Frage bleibt die Finanzierung. Da Krankenhäuser bereits Finanzierungen für ihre IT-Infrastruktur erhalten, erwartet die KBV auch eine vergleichbare Unterstützung durch den Gesetzgeber.

Ein Spezialanbieter für Informationssicherheit und Datenschutz in medizinischen Einrichtungen ist die MCSS AG Köln. Die Gesellschaft hat auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen der Gründer im Sicherheits- und Qualitätsmanagement, ein einfach einzuführendes ISMS entwickelt. Mit einem 24 Monate Curriculum lässt sich das digitale System zeitsparend parallel zum Versorgungsbetrieb einführen.

 

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