Neue Studie: Patienten*innen-Daten sind besonders schutzbedürftig. Cyberschutz und IT-Sicherheit bekommen deshalb einen immer höheren Stellenwert. Zum 1. April 2021 tritt deshalb eine verpflichtende Richtlinie für über 200.000 Ärztliche- und Zahnärztliche Praxen, MVZ und Kliniken nach § 75b SGB V in Kraft.
Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekt hat die MCSS AG, Köln, eine Studie durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen die speziellen Anforderungen an Cyberschutz in der medizinischen Versorgung. Ergebnis: ca. 80% der IT-Sicherheitsanforderungen sind spezifisch für den ärztlichen Bereich. Allgemeiner Cyberschutz, beispielsweise für KMU und Selbstständige, sind für Ärzte unzureichend. Spezialsysteme müssen die Schutzstrukturen für Patientendaten beherrschen. Dazu gehören Funktionen für die Sicherheit der Telematikinfrastruktur (TI), der Medizintechnik, der elektronischen Patientenakte (ePA), der Video-Sprechstunden, der Verordnung von Gesundheits-Apps etc.
Die cloudbasierte MCSS Plattform bietet mit MC-Praxis 75b das erste und einzige rechtskonforme System für die IT-Sicherheitsrichtlinie ab 1. April 2021 an.
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