Nach langen Verhandlungen hat die KBV Delegiertenversammlung auf ihrer letzten Sitzung im Jahr 2020 die IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat damit den Auftrag nach § 75b SGB V erfüllt und die Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung geregelt.

Die Richtlinie unterscheidet 3 Praxisgrößen (kleine, mittlere und große Praxen). Bereits ab dem 1.4.2021 gelten 20 Anforderungen für alle Praxis-Kategorien. Da die meisten Arzt- und Zahnarztpraxen keine eigenen Kapazitäten für die Umsetzungen der neuen IT-Richtlinien haben, können Dienstleister und Spezialversicherungen in Anspruch genommen werden. Speziell für die neuen Anforderungen bietet die MCSS AG das Produkt „MC-PRAXIS 75b“ für kleine und mittlere Praxen. Kombiniert wird das digitale Managementsystem mit einer Cyberversicherung für Arzt- und Zahnarztpraxen.

Die jetzt von der KBV beschlossenen Regelungen werden in Zeiten steigender Cyber-Kriminalität dringend erforderlich. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) meldet zunehmende digitale Angriffe auf medizinische Versorgungseinrichtungen.