Die KBV Delegiertenversammlung (Kassenärztliche Bundesvereinigung) hat eine bemerkenswerte Richtlinie zur IT-Sicherheit im Dezember 2020 beschlossen. Danach sind technische und vor allem organisatorische Maßnahmen in Arzt- und Zahnarztpraxen zeitnah einzuführen. Ab April 2020 gelten bereits 20 konkrete Vorschriften zur IT-Sicherheit in medizinischen Versorgungseinrichtungen.

Cyberversicherungen gehören zu dem empfohlenen Maßnahmenkatalog. In der Präambel zur IT-Sicherheitsrichtlinie heißt es dazu: „Bei der Umsetzung der Anforderungen (der Richtlinie nach § 75b SGB V) können Risiken auch an Dritte, wie IT-Dienstleister (z.B. die MCSS AG) oder Versicherungen (Cyber-Versicherer) übertragen werden.

Die IT-Sicherheitsrichtline betrifft ca. 220.000 Arzt- und Zahnarztpraxen, von denen bislang über 180.000 keine angemessene Cyber-Versicherung abgeschlossen haben. Fachleute erwarten deshalb für 2021 erhebliche Zuwachsraten bei IT-Versicherungen generell im Gesundheitswesen.

www. https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php

Die MCSS AG bietet spezielle Gruppenkonditionen für Assistance Dienstleistungen für Cyber-Versicherungen im Gesundheitswesen an.

 

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