MCSS für Arztpraxen & (Praxis-)Kliniken
Ärzte*innen und Zahnärzte*innen stehen zunehmend in einem Spannungsfeld von rechtlichen Anforderungen und ihrer Pflicht aus den Versorgungs-Verträgen. Viele Ärzte*innen beklagen deshalb den zunehmenden Bürokratismus. MCSS hat cloudbasierte Systeme und Strategien entwickelt, wie man diese Medizin-Bürokratie nach rechtlichen Vorgaben und wirtschaftlich überwinden kann.
Mit der innovativen Technologie der cloudbasierten Datenmanagementsystemen wurden pragmatische Lösungen für Arztpraxen jeder Größe und in allen Facharztbereichen entwickelt. Die Technologie ist vollständig kompatibel mit den Anforderungen der Cybersicherheit, der Datenschutz-Grundverordnung und der Qualitätsmanagement-Umsetzung nach §§ 135 ff. SGB V (GBA-QM Richtlinie).
Alle Lösungen sind cloudbasiert. Schulungen basieren auf innovativen e-Learning-Konzepten und das Coaching erfolgt in strukturierten Webinaren. Auch Sicherheits-Schulungen gehören zum Angebot.
Alle Lösungen sind skalierbar für medizinische Einrichtungen zwischen 5 und 500 Mitarbeitern.
Mehr Informationen:
MCSS für ärztliche Verbände und Organisationen
MCSS für Medizintechnik-Industrie
MCSS für Apotheken
Zum MCSS Portfolio gehören unter anderem:
- Beratung zu Cyberschutz und Informationssicherheit
- Beratung bei der Umsetzung der Anforderungen nach DVG
- Beratung beim Datenschutz nach DSGVO
- Unterstützung mit externen Datenschutzbeauftragten (DSB)
- Ausbildungen zu Datenschutz-Koordinatoren
- Ausbildungen zu QM-Koordinatoren
- Coaching bei Maßnahmen zur Cyber-Sicherheit (12-Monate-Curriculum)
- Coaching bei der DSGVO Einführung (24-Monate Curriculum)
- Erstellung und Prüfung von Praxis-Webseiten nach rechtlichen Vorgaben
- Beratung bei der Qualitätsmanagement-Einführung
- Unterstützung bei behördlichen Begehungen und Audits
- Beratung bei Praxis-Abgabe nach rechtlichen Vorgaben
- Verschmelzung und Zusammenlegung
Externe Datenschutzbeauftragte für Arztpraxen
MCSS begleitet Arztpraxen, Kliniken und die Healthcare-Industrie bei der Einführung des Datenschutzes nach DSGVO, BDSG neu und den Vorschriften zur ärztlichen Schweigepflicht. Die Spezialisierung auf Datenschutz in der medizinischen Versorgung bietet Ärzten*innen erhebliche Vorteile: Kompetenz im ärztlichen Datenschutz nach rechtlichen Vorgaben, Preisvorteile durch Einsatz innovativer Technologien (Cloud Systeme), Zeitersparnis durch geführte Curriculum Schulung (E-Learning) und Synergien durch Integration des Qualitätsmanagements nach §§ 135 ff. SGB V (GBA QM-RL).
Datenschutz mit Synergie-Vorteilen
Datenschutz in ärztlichen Einrichtungen ist integraler Bestandteil des Qualitätsmanagements in der Medizin (z.B. nach §§ 135 ff. SGB V). Die MCSS Experten*innen haben über 15 Jahre Erfahrung mit der Einführung von übergreifenden QM Systemen in Arztpraxen und Kliniken, national und international. Die MCSS Datenschutzexperten*innen sind damit gleichzeitig auch intensiv mit Qualitätsmanagement vertraut und können so erhebliche Synergien nutzen und Zeit- und Preisvorteile für Ärzte*innen und ihre Teams gewährleisten.
Datenschutz mit innovativer Technologie
MCSS ist ein Spezialist für Informationstechnologie (IT) im Gesundheitsbereich und nutzt im Datenschutz zukunftsorientierte Technologien wie computerbasiertes Wissens-Management (IT- based Knowledge Management), Cloud Anwendungen (Software as a Service, SaaS) und E-Learning mit zeit- und kostensparenden Webinaren. Mit dem Einsatz komplexer Datenmanagemensystemen (Qualitätsmanagementsystem/QMS und Datenschutzmanagementsystem/DSMS) lassen sich bis zu 40% der Zeit- und Finanzaufwendungen sparen (WHITEPAPER DSGVO Umsetzung in der Arztpraxis).
Vorteile
Was unterscheidet MCSS-Datenschutzbeauftragte von anderen Angeboten:
Preisvorteile
Preisvorteile durch Einsatz einer Datenschutz-Software
Kostenersparnis
Kostenersparnis durch Komplett- und Gruppenangebote
Mitarbeitende-Akzeptanz
Hohe Mitarbeitende Akzeptanz durch einfache Anwendung
Synergieeffekte
Synergie mit Qualitätsmanagement und Datenschutz
IT mit Cloud
Einsatz IT mit Cloud System mit ständiger Verfügbarkeit / Aktualisierung
Wissens-Management
Innovatives Wissens-Management (Big Data Technologie)
Whitepaper (Auszug)
„Der Datenschutzbeauftragte der Arztpraxis“
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt an den Datenschutzbeauftragten in Arztpraxis und Klinik speziell hohe Anforderungen, da es im Gesundheitsbereich nach Artikel 9 DSGVO um „besondere Daten“ geht. Außerdem gelten medizinrechtlich spezielle Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Gesundheitsdaten von Patienten sind nach der DSGVO sensible Informationen und damit besonders zu behandeln und zu schützen. Die Differenzierung zwischen kritischen und unkritischen Daten und deren Behandlung setzt qualifiziertes Fachwissen voraus!
In vielen Arztpraxen ist die Benennung eines/einer Datenschutzbeauftragten nach Artikel 37 DSGVO vorgesehen. Die speziellen Aufgaben für die/den DSB in der Arztpraxis ergeben sich aus Artikel 9 DSGVO aber auch aus anderen medizinrechtlichen Vorschriften, wie z.B. § 135 ff SGB V und GBA QM-RL.
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