MCSS für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegeanbieter
Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste stehen mit der Digitalisierung vor großen Veränderungen. Ein zentraler Schritt ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Diese Neuerung bedeutet einen wichtigen Schritt weg von papierbasierten Prozessen hin zu einer modernen, digitalisierten Arbeitsweise.
Laut § 341 Abs. 8 und § 360 Abs. 8 SGB V sind alle Pflegeeinrichtungen sowie Anbieter häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege gesetzlich verpflichtet, sich bis zum 1. Juli 2025 an die TI anzubinden. Nach einer oft aufwendigen Einführung wird die TI langfristig die Verwaltung deutlich erleichtern und entlasten.
Allerdings bringt die Digitalisierung nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken. Cyberangriffe könnten die Mobilität persönlicher Daten gefährden. Daher fordert der Gesetzgeber umfassende Schutzmaßnahmen, wie den Einsatz von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) und Datenschutzmanagementsystemen (DSMS).
Zusätzlich betrifft das EU-NIS-2-Gesetz in Deutschland über 3.200 größere Pflegeeinrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitenden. Mit dem von der MCSS AG entwickelten NIS-2 Monitor können Pflegeeinrichtungen gezielt Sicherheitslücken erkennen und schließen. Durch die ISAK-Technologie (Informationssicherheits-Ausschöpfungskennziffer) lassen sich begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen effizient nutzen.
Die MCSS AG aus Köln ist führend in cloudbasierten Managementsystemen für das Gesundheits- und Sozialwesen.
Mit dem speziell für Pflegeeinrichtungen entwickelten MC-CURA System bietet sie ein digitales Expertensystem, das von Cyberversicherern und vielen Pflegeanbietern erfolgreich zur Prävention eingesetzt wird.


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