Onboarding Kunden Victor
Willkommen zum digitalen Sicherheitsmanagementsystem
Zur professionellen Umsetzung von Cyberschutz, IT-Sicherheit und Datenschutz haben die Victor und die MCSS AG eine Sicherheitsallianz geschlossen.
Als Leistung dieser Kooperation haben Sie nun Zugang zu Ihrem persönlichen Sicherheitsmanagementsystem.
Das cloudbasierte System ergänzt die Ihnen zugestellten Informationen und unterstützt Ihre technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen. Damit können Sie Ihre Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten im Rahmen Ihrer Cyber-Versicherung zeitsparend und professionell erfüllen.
Nutzungsbedingungen der MCSS Assistenz-Systeme für Cyber-Versicherte
- Mit Abschluss einer Victor Cyberversicherung hat der/die Versicherungsnehmer(in) das Recht zur Nutzung des MCSS Assistenz-Systems (digital und analog) erworben. Die Nutzungsrechte bestehen so lange wie die Cyberversicherung besteht.
- Mit Angabe der E-Mail Kontaktadresse im Versicherungsantrag hat der Versicherte das Recht zur Nutzung ohne weitere Verpflichtungen erworben und die Zustimmung für die Kommunikation mit MCSS erteilt.
- Die Nutzungsrechte beziehen sich auf den Geltungsbereich der Cyber-Versicherung (versicherte Einrichtung) und dürfen ohne Zustimmung von MCSS nicht an Dritte übertragen werden.
- Ansonsten gelten die Bedingungen des Versicherungsvertrags zwischen Victor und dem/der Versicherungsnehmer.
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Weitere Informationen zur Nutzung des MC-PRAXIS Systems:
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit Abschluss der Victor Cyber-Versicherung haben Versicherte das Recht auf Nutzung eines Assistenz-Systems für Cyberschutz und IT-Sicherheit erworben. Dieses Assistenz-System wurde von der MCSS AG mit Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) entwickelt.
Der Vertrag über die Cyberversicherung ist damit die Rechtsgrundlage zur Nutzung des cloudbasierten MC-PRAXIS Systems ohne zusätzliche Lizenzgebühren (enthalten in der Victor Versicherungsprämie).
Rechtliche
Rahmenbedigungen
Informationssicherheit
Für Arzt- und Zahnarztpraxen gilt seit 2021 die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV/KZBV. In dieser Richtlinie sind Bedingungen für die sichere Nutzung von Informationstechnologie im Gesundheitswesen definiert.
Link:
KBV IT-Sicherheitsrichtlinie (PDF)
KZBV IT-Sicherheitsrichtlinie (PDF)
In der Präambel dieser Richtlinie wird ausdrücklich die Delegation von Risiken an Versicherer und Dienstleister festgeschrieben: Originaltext Präambel: „Bei der Umsetzung können Risiken auch an Dritte, wie IT-Dienstleister oder Versicherungen, übertragen werden.“
Das Assistenz System MC-PRAXIS Ist also eine im Gesetz vorgesehene Unterstützung der Verantwortlichen in Arzt- und Zahnarztpraxen zur Gewährleitung der IT-Sicherheit und zur Erfüllung der Obliegenheiten nach Versicherungsvereinbarung.
IT-Sicherheit
Nutzung in der Cloud
Das MC-PRAXIS System ist, cloudbasiert und kann auf allen Endgeräten wie Smartphones, Tablet-Computern, Laptops und PCs genutzt werden. Die Nutzung erfolgt DSGVO konform.
Die Microsoft AZURE Plattform wird als Cloudanwendung genutzt. Das System ist im Vergleich zu serverbasierten energiesparend und damit nachhaltig. Der vollständige Nachhaltigkeitsbericht kann mit folgendem Link abgerufen werden:
Nachhaltigkeitsbericht
Nutzung der Cloud
Datenschutz
Die Nutzung des MC-PRAXIS Systems ist auch rechtskonform nach den EU-Regelungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Es werden KEINE personenbezogenen Daten verarbeitet. Nach Art. 4 DSGVO wurde ein sogenannter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) zwischen Victor und der MCSS AG abgeschlossen.
Im Assistenz System MC-PRAXIS stehen digitale Vorlagen auch für die Umsetzung des Datenschutzes nach DSGVO und BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) in Arzt- und Zahnarztpraxen zur Verfügung.
Datenschutz
Innovationskriterien
Das MC-PRAXIS System wurde im Rahmen der Innovationsprojekte des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zur Förderung ausgewählt. Unter der Projekt-Nr. 200016 wird das Projekt als „Cloudbasiertes Projektmanagement- und Teamführungs-System“ (CPTF-S) geführt.
Innovationskriterien