Die Digitalisierung im Gesundheitswesen entwickelt sich dynamisch. Ärzte können für ihre Patienten Video-Sprechstunden vereinbaren, Gesundheits-Apps verordnen und seit Anfang des Jahres auch eine persönliche elektronische Patientenakte (ePA) anbieten.

Zusätzlich gilt ab 1. April 2021 für alle Arzt- und Zahnarztpraxen eine speziell für die medizinischen Versorgungseinrichtungen gesetzlich verpflichtende Richtlinie nach § 75b SGB V, die die Risiken in der IT-Sicherheit minimieren soll. Die MCSS AG, Köln, hat hierfür eine spezielle Cloud-Anwendung entwickelt, mit der eine einfache und preiswerte Umsetzung möglich ist: das neue MC-Praxis 75b ist ein IT-Sicherheitsmanagement System, das die digitalen IT-Schutzmaßnahmen in Arztpraxen revolutionieren und entlasten kann.

 

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